GEAK Expertin / GEAK Experte werden

Als GEAK Expertin oder GEAK Experte tragen Sie eine grosse Verantwortung. Sie beraten die Gebäudeeigentümerschaft in Sachen Energie­effizienz, Klimaschutz, Etappierung der Sanierung, Steueroptimierung und beim Einholen von Fördergeldern. Mit Ihrer Beratung nehmen Sie somit massgeblich Einfluss auf Modernisierungsentscheide der Bauherrschaft.

GEAK Expertinnen und Experten müssen daher ein weitreichendes Wissen über Energiebilanzen von Gebäuden und deren Optimierung mitbringen. Als GEAK Expertinnen und Experten werden nur Personen zugelassen, welche folgende anspruchsvollen Kriterien in Bezug auf Ausbildung und Berufserfahrung erfüllen.

  • Anforderungen

    Die Zertifizierung von GEAK Expertinnen und Experten ist personenbezogen. Für die Zertifizierung muss die/der Bewerbende ihre/seine Fachkompetenzen aus einer Kombination von Aus-/Weiterbildung und Berufserfahrung in folgenden Bereichen nachweisen können:

    • Architektur / Bautechnik / Gebäudehülle
    • Bauphysik
    • Gebäudetechnik

    Nebst der Kernkompetenz, in der Regel in einem der drei aufgeführten Bereiche, ist eine qualifizierte Aus- oder Weiterbildung in dem oder den weiteren Fachbereichen erforderlich.
    Die Weiterbildung setzt voraus, dass in der Erstausbildung bauliche Grundkenntnisse erworben wurden (Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe).

    Der Nachweis der Fachkompetenzen ist mit entsprechenden Diplomen und/oder Arbeitszeugnissen zu erbringen.

    Die Zertifizierung kann aufgrund von Aus- und Weiterbildung erfolgen z.B. für:

    • Ingenieure HLK, Ing. FH mit MAS oder Nachdiplom im Bereich Energie (+Bau)
    • diplomierter Energieberater / Haustechnikplaner TS
    • Zusatzausbildung wie diverse CAS-Module oder MAS EN BAU
    • vom Verein anerkannte branchenspezifische Weiterbildungen (z.B. suissetec, Polybau oder Minergie)
    • gleichwertige Ausbildungen nach detaillierter Prüfung

    Bei der Zertifizierung wird auch die Berufserfahrung in der Schweiz berücksichtigt, z.B.:

    • 2 Jahre Berufserfahrung im Gebäudebereich in den letzten 5 Jahren
    • nachweisliche Mitwirkung bei der Erstellung von GEAK
    • regelmässige und erfolgreiche energietechnische Nachweise für Bauvorhaben
    • Kompetenznachweis oder Bestätigung von anerkannten Arbeitgebern oder öffentlichen Stellen (z.B. Kantonale Energiefachstellen)

    Mit diesen Anforderungen werden die Kompetenzen der GEAK Expertinnen und Experten für folgende Tätigkeiten sichergestellt:

    • Energetische Bestandesaufnahme von Gebäuden
    • Beratung zur energetischen Modernisierung von Gebäuden
  • Ablauf

    Als qualifizierte Fachperson im Bereich des energieeffizienten Bauens können Sie sich für die Zertifizierung zur GEAK Expertin / GEAK Experten bewerben. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Ihre Bewerbung wird vom Verein GEAK geprüft. Dies kann bis zu vier Wochen dauern.
    Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie vom Verein GEAK zu einem eintägigen Schulungskurs eingeladen.
    Andernfalls erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit dem Grund für die Ablehnung und der Information, was Sie nachreichen müssen oder welche zusätzlichen Weiterbildungen wir sehen würden.

    Über den Bewerbungsprozess und zu laufenden Bewerbungen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

    Fragen zu laufenden Bewerbungen senden Sie bitte per Mail an geak@geak.ch.

  • Bewerbung

    Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung unser Bewerbungsformular. Senden Sie uns Ihre komplette Bewerbung in einem PDF (analog dieser Musterbewerbung) per Mail an den Verein GEAK: geak@geak.ch.

    Die eingereichten Unterlagen müssen eine umfassende Beurteilung des Bewerbenden zulassen und werden einzig hinsichtlich der erforderlichen Fachkompetenzen für die Haupttätigkeiten der GEAK Expertinnen und Experten beurteilt. 

    Jedes Bewerbungsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:

    • Bewerbungsformular
    • Lebenslauf
    • Diplome / Zertifikate der Aus- und Weiterbildungen
    • Referenzobjekte

    Es müssen mindestens 3 verschiedene Referenzobjekte (jeweils ca. 5 Seiten) beigelegt werden. Diese Referenzen sollten möglichst das ganze Spektrum der bisherigen Arbeit des Bewerbers abbilden. Die Berichte enthalten optimalerweise: Ausgangslage, Analyse, Ist‐Situation, Vorgehensberatung, Wärmedämmung, Wärmeerzeugung, Elektrizität, Energiesparpotential, Massnahmenkatalog, Kostenschätzung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Förderprogramme.

    Zusätzliche Unterlagen (Arbeitszeugnisse, Empfehlungen, usw.), welche für die Beurteilung einer Bewerbung vorteilhaft wären, können ebenfalls eingereicht werden.

    Über den Bewerbungsprozess und zu laufenden Bewerbungen können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

    Das GEAK Zertifizierungsreglement und alle relevanten Dokumente finden Sie unter Downloads.

  • Kosten

    Die Kosten für die Zetifizierung als GEAK Expertin / GEAK Experte setzen sich wie folgt zusammen:

    • Schulungskurs: CHF 450.–
    • Zertifizierungsgebühr: CHF 2'000.–

    Nach erfolgreicher Zertifizierung werden Ihnen diese Kosten in Rechnung gestellt.

  • Kursdaten

    Nach erfolgreicher Bewerbung werden Sie zu einem eintägigen Schulungskurs (08:30-16:30) für angehende GEAK Expertinnen und Experten eingeladen. Die Schulung findet an folgenden Daten in Olten statt:

    27.02.2024

    23.04.2024

    18.06.2024

    20.08.2024

    22.10.2024

    10.12.2024

  • Ausbildungsmöglichkeiten

    Die unten gelisteten Ausbildungsmöglichkeiten sind optional, können jedoch sehr sinnvoll sein und tragen dazu bei, eine möglichst hohe Qualität als GEAK Expertin / GEAK Experte zu gewährleisten.

  • Gültigkeit und Weiterbildung

    Die Gültigkeit der Zertifizierung ist unbefristet, sofern die GEAK Expertin / der GEAK Experte alle zwei Jahre mindestens 2 GEAK Erstpublikationen ausgestellt und mindestens 1 Weiterbildung des Vereins GEAK besucht hat.
    Die Zertifizierung erlischt automatisch, wenn die GEAK Expertin / der GEAK Experte diese Anforderungen nicht einhält.

  • Rezertifizierung

    GEAK Expertinnen und Experten, welche nach einem längeren Unterbruch die GEAK Zertifizierung wieder beantragen möchten, können sich rezertifizieren lassen. Der Prozess und die Bedingungen sind analog der Erstzertifizierung.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung des obigen Prozesses und freuen uns auf Ihre Bewerbung.